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Freitag 17 Juni 2005


Kurz vor der Wahl demonstrieren iranische Frauen für gleiche Rechte und gegen die Verfassung

Juni 17, 2005
The Middle East Media Research Institute
MEMRI




Am 12. Juni demonstrierten in Teheran hunderte Frauen und Männer für die Gleichberechtigung der Frauen und gegen eine Verfassung, die Frauen auf der Grundlage des islamischen Rechts diskriminiert. Vor dem Hintergrund des wegen der bevorstehenden Wahlen am 17. Juni besonders großen internationalen Interesses am Iran, nutzten die Demonstranten die Gelegenheit, die zukünftige Regierung mit ihren Forderungen zu konfrontieren. Ziel der sich neu formierenden iranischen Frauenbewegung ist die Anpassung der iranischen Verfassung an die Erklärung der Menschenrechte und die Umsetzung der UN-Konvention gegen Frauendiskriminierung.

Die reformislamistische Zeitung Eqbal berichtete am 9. Juli, dass "über 40 NGOs, 100 Journalistinnen und politische Aktivistinnen und 80 Weblog-Betreiberinnen zu einer öffentlichen Demonstration aufgerufen haben". Laut Eqbal beklagten sie die "Menschenrechtsverletzungen in der iranischen Verfassung." An der Demonstration beteiligte sich auch die iranische Schriftstellerin und Trägerin der Carl-von-Ossietzky-Medaille des Jahres 1999, Simin Behbahani. [1]

Weiteren Zeitungsberichten zufolge solidarisierte sich die iranische Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi gemeinsam mit vier weiteren Friedensnobelpreisträgerinnen - Jody Williams (USA), Mairead Corrigan Maguire (Nordirland), Betty Williams (Nordirland) und Desmond Mpilo Tutu (Südafrika) - mit der Frauendemonstration. [2]

Im Folgenden dokumentieren wir die Erklärung der von der iranischen Exilwebsite Peykeiran veröffentlichten iranischen "Frauensolidaritätsbewegung":

"Erklärung der iranischen Frauen zur Verletzung von Frauenrechten durch die iranische Verfassung"

"'Ohne Freiheit und ohne die Gleichberechtigung der Frauen kann es keine Demokratie geben!'

Von dieser Aussage sind wir, die Veranstalterinnen dieser Versammlung, zutiefst überzeugt. Wir sind davon überzeugt, dass die gesamte Gesellschaft davon profitieren würde, wenn die Forderungen der Frauen unterschiedlicher Klassen-, Religions- und Volkszugehörigkeit eines Tages umgesetzt würden. Natürlich beschränken sich die Appelle der Frauen dabei nicht auf rechtliche Forderungen. Unter den gegenwärtigen Bedingungen haben wir uns aber darauf geeinigt, dass die Durchsetzung von Gleichberechtigung und Menschenrechten unsere gemeinsame Basis darstellen soll.

Wir wollen eine iranische Frauensolidaritätsbewegung ins Leben rufen. Unsere Bemühungen zielen darauf, die Gesetzgebung und das Zivilrecht zugunsten von Frauen zu verändern. Das würde den engen Rahmen des Gesetzes erweitern und andere Forderungen wie die nach gleichen wirtschaftlichen Chancen für alle oder nach einem wirklich [freien] Frauenwahlrecht könnten thematisiert und ihre Verwirklichung durchgesetzt werden. [...] Unter den gegenwärtig herrschenden Verhältnissen werden die Bürgerrechte von Frauen jedoch durch die Verfassung verletzt. Viele Rechte von Frauen unterschiedlicher intellektueller Strömungen, Klassen, Ethnien und Religionen werden nicht anerkannt. Jede Bewegung und Initiative, die sich dafür einsetzt, die schlimmen Zustände zu verändern, unter denen Frauen leben müssen, stößt auf unzählige Hindernisse. Deswegen ist die strukturelle Veränderung der staatlichen Gesetze eine Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte, die den Interessen der Frauen dienen.

Die Frauensolidaritätsbewegung hat sich organisiert, um die Gesetzgebung umfassend zu verändern. Das heißt aber nicht, dass wir in unseren verschiedenen Gruppen keine weiterreichenden Forderungen haben. So kämpfen wir in unserem Alltag und in unseren täglichen gesellschaftlichen Aktivitäten gegen Traditionen und diskriminierende und patriarchalischen Einstellungen in der Gesellschaft. Wir fordern Gleichberechtigung und Menschenrechte als gesetzliche Grundlage für den Kampf um weitergehende Ziele.

Wir fordern Gleichberechtigung und Menschenrechte,

- um gegen die Zwangsverheiratung von Mädchen überall in diesem Land protestieren zu können,
- um für das Recht auf Kindererziehung und Vormundschaft der Mütter kämpfen zu können,
- um die (legale und illegale) Polygamie und die einseitigen und grausamen Scheidungsrechte zu verhindern,
- um die Rechte von jungen Frauen erweitern zu können, die ihr Leben nach ihrem eigenen Geschmack gestalten wollen,
- um gegen die in der Gesellschaft vorherrschende Einstellung kämpfen zu können, dass Frauen nur halb so viel wert sind wie Männer,
- um ohne gesetzliche Barrieren in einem sicheren Zuhause leben zu können,
- um Gewalt gegen Frauen vermindern und Ehrenmorde verhindern zu können,
- um nicht weiter zulassen zu müssen, dass Frauen sich verbrennen, wenn sie sich in ihrem gesellschaftlichen und privatem Leben in einer Sackgasse fühlen,
- um die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards sowie unentgeltliche [staatliche] Leistungen für alle Frauen, insbesondere für Frauen aus den unteren Klassen, fordern und
- um Demokratie und Freiheit in der Gesellschaft institutionalisieren zu können.

Zusammenfassend fordern wir, dass fortschrittliche und an den Menschenrechten ausgerichtete Normen, die das geschlechtsspezifische Bewusstsein der Frauen und ihr Selbstbewusstsein stärken, in der Gesellschaft verbreitet werden. Die staatlichen Gesetze sollten die Verwirklichung unseres Anliegens zumindest nicht behindern. Daher lautet unsere Parole: ‚Gleiche Rechte sind die Grundlage für unsere Forderungen...'

Alle diese Forderungen werden jedoch durch die bestehende Verfassung blockiert, die Frauen diskriminiert. In der Verfassung wird die Frau lediglich als Familienmutter gesehen - und zudem noch als Mutter, die über keine Rechte verfügt. Die Verfassung spricht zwar von "allen Individuen" wenn von den "Rechten des Volkes" die Rede ist. Wer jedoch zu diesem Personenkreis zählt, wird gemäß Artikel 98 vom Wächterrat bestimmt. In der Verfassungspräambel wird die Rolle der Frau "als Mutter" und "Erzieherin von Koranschülern" [Maktabis] festgeschrieben. Deshalb definiert der Staat seine Pflichten gegenüber Frauen gemäß Artikel 21 auch nur als Pflichten gegenüber Müttern oder Frauen ohne Vormund. Infolge dieser Interpretation der Frauen- und Mutterrolle erhalten nur "würdige Mütter" die Vormundschaft über ihre Kinder, wenn es keinen "gesetzlichen Vormund", d.h. keine Männer, in der Familie gibt. Im Artikel 21 der Verfassung heißt es: "Der Staat ist verpflichtet, die Rechte der Frauen auf allen Ebenen unter Berücksichtigung der islamischen Prinzipien zu garantieren." Tatsächlich wird, wann immer von den Pflichten des Staates gegenüber den Frauen die Rede ist, auf die islamischen Prinzipien verwiesen. So hält die Präambel der Verfassung auch fest, was unter den islamischen Prinzipien bezüglich der Frauen verstanden wird.

Jahrelang haben sich die Frauen darum bemüht, diese Interpretation der Rolle der Frau zu ändern. Sie haben versucht, das Zivilrecht zu verändern und sind dabei immer wieder in rechtlichen Sackgassen gelandet, indem sie auf ernannte [nicht-gewählte] Institutionen [wie den Wächterrat] stießen, die laut Verfassung die Gesetze interpretieren sollen. Solange solche ernannten Institutionen die Gesetze interpretieren, werden die Frauen wenig bewerkstelligen und auf diesem Wege nie ihre Gleichberechtigung und ihre Menschenrechte durchsetzen können.

So können die Frauen den Begriff ‚Rajal', der im Artikel 115 der Verfassung verankert ist, nicht anders als vorgeschrieben interpretieren. [3] Und auch wenn in Artikel 41 der Verfassung davon die Rede ist, dass "jeder Iraner" ein Recht auf die iranische Staatsbürgerschaft hat, trifft dies nicht auf Frauen oder zumindest nicht auf alle iranischen Frauen zu, weil die ernannten Institutionen alles auf "Übereinstimmung mit dem islamischen Gesetz" überprüfen müssen und dabei die Frau nur in Bezug auf den Mann in der Familie gesehen wird.

Tatsächlich sind alle diese Gesetze - seien es die Ehegesetze, das Vormundschaftsrecht, Erbgesetze oder die Gesetze zu Wohnort und Berufswahl - diskriminierend, weil sie mit dem islamischen Gesetz "übereinstimmen" müssen. Wie eine solche "Übereinstimmung mit dem islamischen Gesetz" interpretiert wird, hängt allein vom monopolisierten Recht der ernannten Institutionen ab. Auf diese Weise schränkt insbesondere die Verfassung die "Rechte des Volkes" stark ein. Aber nicht allein die [so interpretierten] "Rechte des Volkes" oder die "Rechte der Herrschenden", unter denen die Frauen besonders leiden, und auch nicht die Nicht-Anerkennung der unterschiedlichen religiösen oder ethnischen Zugehörigkeiten von Frauen stellen das Hauptproblem dar - dieses besteht vielmehr darin, dass es keine Gesetze gibt, die den Rechten der Frauen nützen und sie stärken.

Weltweit gilt heute als erwiesen, dass die existierenden nationalen und internationalen Gesetzgebungen und Verträgen den Frauen kaum nützen, wenn sie nicht ausdrücklich gesonderte, konkrete und eindeutige Frauenrechte betonen. So sind angesichts von Traditionen und Gewohnheiten, die sich gegen Frauen richten und überall auf der Welt verbreitet sind, prinzipiell spezielle Gesetze erforderlich, die eine Gleichberechtigung fordern. Kein Gesetz, das Begriffe wie "alle Individuen" verwendet, wird auch die Rechte der Frauen einbeziehen können. Um so weniger können solche Gesetze Frauenrechte berücksichtigen, die von einem "Volk" sprechen und an die "Übereinstimmung mit dem islamischen Gesetz" sowie das "Recht der Herrscher" gebunden sind. Zweifellos gibt es in punkto Frauen in der Verfassung des Iran eine Vielzahl von Problemen - dazu zählen die Einstellung gegenüber Frauen oder die Diskriminierung verschiedener Gruppen von Frauen. Darüber hinaus belegen eine ganze Reihe weiterer Defizite, dass es im Iran keine Gleichberechtigung und keine Menschenrechte gibt.

Daher fordern wir:

1. Die Verfassung und alle anderen staatlichen Gesetze sollen in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen, wie der Erklärung der Menschenrechte oder der UN-Konvention gegen die Frauendiskriminierung, gebracht werden. Auf diese Weise sollen zumindest rein rechtlich die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hergestellt und die Menschenrechte der Frauen anerkannt werden.

2. Wir erklären hiermit, dass wir unseren zivilen und friedlichen Widerstand fortsetzen werden, wenn die Regierenden auch nach 26 Jahren noch immer nicht auf unsere gerechten und rechtmäßigen Forderungen reagieren sollten." [4]

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[1] Auf der Demonstration trugen die Frauen Plakate mit der Aufschrift: "Wir sind die Kinder von Xerxes, dem Botschafter der Menschenrechte" oder "Gewalt gegen Frauen ist wie Gewalt an der Gesellschaft".
[2] Eqbal, 13.6.2005.
[3] Die Übersetzung für das arabische Wort "Rajal" ist "Männer". Die Frauen beanstanden, dass nur Männer zum Präsidenten gewählt werden können.
[4] http://web.peykeiran.com/new/women/women_news_body.aspx?ID=976

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